Strafrecht

Neben dem einen immer größeren Stellenwert einnehmenden Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht bin ich auch im allgemeinen Strafrecht für Sie tätig, also zum Beispiel im Betäubungsmittel - und Jugendstrafrecht sowie bei Vermögens -, Kapital- und Sexualdelikten. Seit dem 22. Juni 2021 bin ich zudem "Fachanwalt für Strafrecht".

Ich verteidige Sie im Rahmen einer Wahl- oder gern auch einer Pflichtverteidigung in jedem Verfahrensstadium, also bereits während des Ermittlungsverfahrens und/oder nach Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder Erlass eines Strafbefehls.

Darüber hinaus vertrete ich Sie auch dann, wenn Sie sich, insbesondere auch als Drittbeteiligter, Maßnahmen der Vermögensabschöpfung ausgesetzt sehen. 

 

Spezielle Leistungen

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Strafverteidiger in jedem Verfahrensstadium!

Verschlechtern Sie Ihre Ausgangslage auf keinen Fall, indem Sie im Ermittlungsverfahren der polizeilichen Ladung zur Vernehmung folgen und sich ohne vorherige Akteneinsicht Ihrer Befragung durch die Polizei stellen! Ihre bestmöglichen Verteidigungschancen wahren Sie, indem Sie sofort einen Verteidiger beauftragen, der zunächst bei der Staatsanwaltschaft die Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen und (erst) auf dieser Grundlage die optimale Verteidigungsstrategie mit Ihnen besprechen wird. Das gilt vor allem auch im Fall einer Durchsuchung oder sogar Festnahme oder Verhaftung. Lassen Sie sich nicht verunsichern: Als Beschuldigter oder Angeklagter sind Sie in keinem Verfahrensstadium verpflichtet, sich zur Sache einzulassen. Ob eine Einlassung zur Sache Sinn macht, sollten Sie mit Ihrem Strafverteidiger besprechen. Verzichten Sie nicht leichtfertig auf Ihre Rechte und hüten Sie sich vor Angaben gegenüber Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, die später gegen Sie verwendet werden können. Hierbei unterstütze ich Sie gern!

Eine zunehmend hohe Relevanz haben auch Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durch die Strafverfolgungsbehörden. Diese Maßnahmen kommen einerseits gegen Beschuldigte (Täter/Teilnehmer) selbst und auch schon während des Ermittlungsverfahrens in Betracht. So können Taterträge zunächst durch Beschlagnahme und Arrest sichergestellt und durch später gerichtliche Entscheidung eingezogen werden. Auch für Dritte können sich in diesem Zusammenhang vielfältige wirtschaftliche Risiken ergeben. So droht bspw. Unternehmen, die von Taten der Inhaber, Geschäftsführer oder von Angestellten profitieren, die Einziehung dieser Taterträge, die schnell erhebliche existentielle Risiken ,mit sich bringen kann. Auch in diesen Fällen ist eine frühzeitige Verteidigung erforderlich, zumindest aber zu prüfen.

Gerne übernehme ich auch Mandate im Rahmen einer Pflichtverteidigung in jedem Verfahrensstadium und bundesweit.

In Eil- und Notfällen wie einer Durchsuchung Ihrer Wohn- und/oder Geschäftsräume oder Ihrer Festnahme oder Verhaftung  erreichen Sie mich auch mobil unter 0160 96778018.

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