Als Wirtschaftskanzlei unterstütze ich Sie neben der Beratung zu speziellen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht und dem Recht der erneuerbaren Energien auch zu sonstigen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berate ich Sie gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater oder einem auf das Steuerrecht spezialisierten Kooperationspartner bei der Wahl und Gestaltung der für Ihre Verhältnisse passenden gesellschaftsrechtlichen Organisationsform sowie der damit zusammenhängenden Verträge, wie bspw. dem Geschäftsführeranstellungsvertrag.
Meine Tätigkeit erfasst auch die nicht immer vermeidbare außergerichtliche und gerichtliche Begleitung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern.
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berate ich Sie insbesondere auch im insolvenznahen Gesellschaftsrecht, also beispielsweise im Hinblick auf insolvenzrechtliche Fragestellungen wie der Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Insolvenz.
Handels- und Vertriebsrecht
Im Rahmen des Handels- und Vertriebsrechts berate und vertrete ich Sie bei der Gestaltung relevanter Verträge sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen insbesondere zu Fragen des Handelskaufs, des Handelsvertreterrechts und des Firmenrechts.