Meine insolvenzrechtliche Tätigkeit im Sanierungs- und Insolvenzrecht erstreckt sich sowohl auf das Unternehmens- und das Verbraucherinsolvenzrecht als auch auf das Gebiet des Insolvenzstrafrechts.
Sanierungs- und Insolvenzberatung, Insolvenzstrafrecht
Bereits seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt in 2000 bin ich überwiegend auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig, seit 2007 als Fachanwalt für Insolvenzrecht. Ich unterstütze Sie daher sowohl im Sanierungs- und Insolvenzrecht wie auch immer häufiger im Insolvenzstrafrecht
Bereits im Vorfeld einer Krise hat das Insolvenzrecht einen hohen Stellenwert bei der Gestaltung von Leistungsverträgen jeder Art. Hierbei unterstütze ich Sie gern.
Im Fall einer Krise gilt es insbesondere für die Organe (Geschäftsführer, Vorstand), zur Vermeidung zivilrechtlicher Haftungsansprüche sowie einer Strafbarkeit das Vorliegen einer Insolvenzantragspflicht zur prüfen und ggf. die notwendigen Schritte binnen der gesetzlichen Maximalfrist von drei Wochen durch die Vorlage eines Insolvenzantrages bei dem zuständigen Insolvenzgericht einzuleiten.
Aber auch für Inhaber und Gesellschafter, für die eine Insolvenzantragspflicht nicht gilt, ist die Prüfung des Vorliegens eines Insolvenzgrundes sowie die Einleitung von auf die Situation abgestimmten Maßnahmen von erheblicher Bedeutung
Stellt sich heraus, dass eine außergerichtliche Sanierung Ihres Unternehmens nicht möglich ist, begleite ich Sie bei der Erstellung und Vorlage des Insolvenzantrages bei dem Insolvenzgericht. Außerdem berate und vertrete ich Sie als Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer/Vorstand des insolvent gewordenen Unternehmens gegenüber dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter und Gläubigern.
Sind Sie als Gläubiger von der Insolvenz Ihres Geschäftspartners betroffen, verfolge ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter und anderen Beteiligten. Das gilt insbesondere für die Anmeldung Ihrer Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle sowie die Verteidigung gegen mögliche und zunehmende Inanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter wegen Insolvenzanfechtung oder vergleichbarer Ansprüche.
Eine besondere Herausforderung für Vertragspartner stellt insbesondere die Beratung zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen dar, wenngleich eine Insolvenz eines Beteiligten noch gar nicht absehbar ist. Ich unterstütze Sie bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung zu möglichen künftigen insolvenzrechtlichen Fragestellungen, um Ihnen im Falle des Falles, der Insolvenz Ihres Vertragspartners, einen bestmöglichen Status zu sichern.
Aufgrund meiner insolvenzrechtlichen Spezialisierung stehe ich Ihnen darüber hinaus auch in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Straftaten mit insolvenzrechtlichem Bezug (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung etc.) sowie allgemeinen wirtschaftsstrafrechtlichen Zusammenhängen zur Seite. Hintergrund ist der bei Insolvenzeröffnung oder Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse eintretende Automatismus, dass die Ermittlungsbehörden das Vorliegen einer Insolvenzstraftat auch ohne eine konkrete Strafanzeige überprüfen. Im Zuge dieser Spezialisierung habe ich in 2018 den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht erfolgreich abgeschlossen; seit dem 22. Juni 2021 ist mir die Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" gestattet.
Haben Sie sich als Privatperson zur Durchführung eines (Regel-) Insolvenzverfahrens entschlossen, sprechen Sie mich ebenfalls gern an.
Die Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzverfahrens übernehme ich dagegen nur im Ausnahmefall.